Der VfR Sondernheim verpflichtet sich zur Umsetzsng des § 72A SGB VIII. Mit dem Ziel, das Wohl der Kinder sicherzustellen und präventiv eine Gefährdung des Kindeswohls zu verhindern haben wir uns mit den gesetzlichen Grundlagen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen auseinandergesetzt.
Gemeinsam mit dem Jugendamt Germersheim haben wir Prozesse implementiert die sicherstellen, daß ein Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen erfolgt.
Wir verlangen von allen Übungsleitern, welche mit den uns anvertrauten Kindern in Kontakt kommen, erweiterte Führungszeugnisse. Die Erklärungen zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit finden ebenfalls Anwendung. Ergänzend planen wir eine Schulung zum Thema Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung.