
Kindeswohlgefährdung – Der VfR implementiert § 72A SGB VIII
Der VfR Sondernheim verpflichtet sich zur Umsetzsng des § 72A SGB VIII. Mit dem Ziel, das Wohl der Kinder sicherzustellen und präventiv eine Gefährdung des Kindeswohls zu verhindern haben wir uns mit den gesetzlichen Grundlagen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen auseinandergesetzt.
Gemeinsam mit dem Jugendamt Germersheim haben wir Prozesse implementiert die sicherstellen, daß ein Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen erfolgt.
Wir verlangen von allen Übungsleitern, welche mit den uns anvertrauten Kindern in Kontakt kommen, erweiterte Führungszeugnisse. Die Erklärungen zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit finden ebenfalls Anwendung. Ergänzend planen wir eine Schulung zum Thema Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung.

VfR implementiert Jugendkonzept
Erstmalig arbeitet der VfR in der Jugendabteilung nach einem Konzept. Es enthält unter anderem für jede Altersstufe detailierte Trainingsinhalte sowie grundsätzliche Trainingsmethoden
Wir wollen den Trainern einen Wegweiser an die Hand geben, um mittelfristig das Leistungsniveau der Jugendmannschaften durch altersgerechte und moderne Trainingsmethoden zu steigern.
Das Konzept ist auch auf die Sicherung der Zukunft unseres Vereins ausgerichtet und sorgt für Transparenz, so dass auch Eltern, Gönner und Sponsoren die Zusammenhänge in der Abteilung Jugendfußball besser verstehen und nachvollziehen können.
Es enthält auch Verhaltensregeln für Trainer, Betreuer und Eltern und definiert Aufgaben, Rechte und Pflichten zwischen allen Beteiligten.
VfR 1926 Sondernheim sagt geplanten Stammtisch von AfD-Stadtverband im Clubhaus ab
Die für den 22. Januar 2025 im Clubhaus des VfR 1926 Sondernheim e.V. geplante Veranstaltung des AfD-Stadtverbands ist abgesagt worden.
Grund für die Absage ist ein „kommunikatives Missverständnis“, gab der Vereinsvorstand am Abend des 19. Januars bekannt.
Ein Vertreter des AfD-Stadtverbands habe sich direkt mit dem Pächter des Clubhauses in Verbindung gesetzt, um den Termin zu vereinbaren, so die Vereinsverantwortlichen. Nach interner Rücksprache mit dem Vereinsvorstand sei jedoch deutlich geworden, dass der VfR Sondernheim keine Plattform für politische Interessen bieten wolle.
„Unser Clubhaus steht im Einklang mit den Werten unseres Vereins“, erklärt der Vorstand. „Sport sollte Menschen zusammenbringen und nichts mit Politik oder Religion zu tun haben – egal in welcher Form.“
Der VfR 1926 Sondernheim möchte mit dieser Entscheidung klarstellen, dass er sich als ein Ort des Sports, der Gemeinschaft und des respektvollen Miteinanders versteht, „unabhängig von politischen oder religiösen Überzeugungen.“